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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zu Steuern, Buchführung und Abrechnung als Freiberufler

Das hängt davon ab, wie viel du verdienst. Die Einkommensteuer liegt zwischen 0% und 45%, plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Dazu kommen Sozialversicherungsbeiträge (ca. 40% deines Einkommens). Mit guter Planung können wir oft 15–25% deiner Steuerlast sparen.

Ja. Freiberufler müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben – unabhängig von der Höhe des Einkommens. Zusätzlich braucht es eine Gewinnermittlung (Anlage EÜR oder Bilanz). Wir helfen dir, alle Unterlagen richtig zu sammeln und einzureichen.

Alles, das du beruflich brauchst: Büroausstattung, Software, Miete für dein Home-Office (Arbeitszimmer), Fahrtkosten, Weiterbildung, Versicherungen und Gebühren. Auch Bewirtungskosten bei Kundentreffen gehen teilweise durch. Wir checken für dich, was anerkannt wird und wo es Grenzen gibt.

Unter 22.500 Jahresumsatz (oder 50.000 im ersten Jahr) kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen – dann zahlst du keine Umsatzsteuer. Aber Achtung: Dann kannst du auch keine Vorsteuer zurückholen. Für manche lohnt sich die Anmeldung trotzdem – wir rechnen das durch.

Monatlich ist ideal – so verlierst du nicht den Überblick. Die Finanzämter erwarten aber mindestens eine Dokumentation pro Geschäftsjahr. Wir helfen dir mit einer einfachen Struktur, damit es nicht zur Last wird und du jederzeit weißt, wo du finanziell stehst.

Ja, das ist möglich. Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OHG, PartG) und Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) haben unterschiedliche Steuerlasten. Manche Auftragnehmer sparen als GmbH, andere als Freiberufler. Wir analysieren deine Situation und zeigen dir, welche Form zu dir passt.

Steuererklärung und Finanzplanung für Freiberufler

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